Verkehrsvorschriften
Die polnischen Verkehrsvorschriften sind den Ländern der Europäischen Union angepasst.
Zu den wichtigsten Vorschriften gehören:
- Maximalgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften - 60 km/h
- Autobahn – 130 km/h
- Schnellstraßen – 110 km/h
Vom ersten Oktober bis Ende Februar müssen Fahrer immer Abblendlicht einschalten. Für Motorradfahrer gilt diese Pflicht das ganze Jahr.
Verletzen der Straßenverkehrsvorschriften droht mit Strafpunkten von 1 bis 10. Im Falle der ausländischen Fahrer werden Informationen über gezählte Punkte an zuständige Ämter des Herkunftslandes geschickt. Ausländische Fahrer zahlen Strafzettel bar.
Der zulässige Alkoholgehalt im Blut beträgt 0,2 Promille.
Fahrer und der Passagier auf dem vorderen Sitz sind verpflichtet, sich anzuschnallen. Es ist verboten, sich beim Fahren via Handy ohne Lautsprecherzubehör zu unterhalten. Das Auto soll mit dem Verbandskasten, Feuerlöscher, Warndreieck ausgestattet sein. Kinder unter dem zehnten Lebensjahr sollten in einem Sicherheitssessel reisen.
Sowohl am Tag als auch in der Nacht sind nur befugte Polizisten in Uniform oder in Zivilkleidung zur Fahrzeigkontrolle in geschlossenen Ortschaften berechtigt. In den unbebauten Ortschaften dürfen nur Polizisten in Uniform Korntrollen vornehmen, am Tage dagegen auch Polizisten in Zivilkleidung, die vor dem an sichtbarer Stelle gesellten Funkstreifenwagen stehen.
Pannenhilfe
STARTER – Pannenhilfe (wie in Deutschland oder Holland), Tel. 0-801 122 222, für Mobiltelefoninhaber: +(48-61) 831 98 00.
PZM – Pannenhilfe (Pomoc Drogowa) des Polnischen Motorverbandes unter der Einheitsnummer in ganz Polen – 96 37.
Bargeldlose Verrechnung möglich für Mitglieder der Fédération Internationale de l'Automobile (FIA) und Alliance Internationale de Tourisme (AIT).
Medizinische Hilfe
Bei einem Unfall sollte man am besten den ärztlichen Notrettungsdienst anfordern oder sich zum nächsten Krankenhaus begeben. Im Krankheitsfall stehen dagegen zahlreiche ärztliche Beratungsstätten zur Verfügung. Nicht versicherte Ausländer müssen für die ärzliche Behandlung an Ort und Stelle nach festgelegten Tarifen bar zahlen. Auskunft über ärztliche Hilfe erhält man unter der einheitlichen Telefonnummer 94 39.
Die Apotheken sind in Polen sehr gut versorgt, wobei jedoch die meisten Arzneimittel rezeptpflichtig sind. In jeder größeren Stadt hat mindestens eine Apotheke Bereitschaftsdienst.
Kriminalität
Traditionell während der Reise in Orte, wo es viele Touristen gibt, sollten in eigenem Interesse entsprechende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Sogar für einen Augenblick darf man keine Wertsachen im Auto am sichtbaren Platz liegen lassen. Es wird auch empfohlen, Parkplätze zu benutzen. Außerdem an solchen überfüllten Plätzen wie Märkte, Busse, Züge soll man auf seine Handtaschen und Portemonnaies eine besondere Aufmerksamkeit lenken.